Teil 7 – Kutschenführerschein A (Privatperson)

Zielgruppe:

Der Kutschenführerschein A möchte alle Gespannfahrer, die privat und unentgeltlich am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, mit dem Schwerpunkt der Sicherheit schulen.

Das Mindestalter ist auf 16 Jahre festgelegt – die Prüfung kann ggfls. vorab erfolgen und dann die Ausstellung zum 16. Geburtstag beantragt werden.

Kurs und Prüfung:

Der Kurs und die Prüfung decken die grundsätzlichen Kenntnisse des Fahrens ab, ähnlich wie das bestehende FA5. Dazu kommt ein Schwerpunkt auf die sicherheitsrelevanten Themen wie Sichtbarkeit, vorbereitende Abhärtung der Pferde für den Verkehr, Versorgung bei Rast und Ausrüstungsüberprüfung.

Unterschiede zum bisherigen Fahrabzeichen findet man speziell in der Zulassung von anderen Fahrsystemen als die achenbachschen Grund-, Gebrauchs-, Arbeits- und Dressurhaltung. Außerdem ist keine Mitgliedschaft in einem Verein notwendig. Voraussetzung ist der Basispass, der ebenfalls ohne Vereinsmitgliedschaft erworben werden kann. Gespannfahrer ohne Turnierambitionen sind oft auch im Einspänner unterwegs und so wird in der Ausbildung auch hier mehr Aufmerksamkeit gelegt. Außerdem ist die Prüfungsfahrt im öffentlichen Verkehr vorgeschrieben, was leider im FA5 aktuell nicht mehr vorgeschrieben ist.

Der Kutschenführerschein kann entweder einzeln oder im Rahmen des FA5s mit dem zukünftig hinzugefügten Sicherheitsmodul erworben werden, falls der Fahrer sich gleichzeitig auch für die Teilnahme an Turnieren der Klasse A qualifizieren möchte.

Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen:

Alle Inhaber eines Fahrpasses, eines FA5 oder DFA IV und höher können ab dem 1.6.2017 bei der FN die Ausstellung des Kutschenführerscheins A beantragen. Dieser berechtigt sich für den Kutschenführerschein B weiterzubilden. Alte Hasen müssen sich nicht nochmal in einen vollen Kurs setzen: erfahrene Fahrer über 65 Jahre können mit einer verkürzten Sicherheitsschulung mit kurzem Prüfungsgespräch erwerben.

Auch wenn man bereits berechtigt ist, den Kutschenführerschein A zu beantragen, empfiehlt sich eine Auffrischung – es hat sich viel verändert und die Bedeutung von kontinuierlicher Weiterbildung betonen wir ja immer wieder in unseren Beiträgen.  

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