Zielgruppe:
Der Kutschenführerschein B möchte alle Gespannfahrer, die mit gewerblicher Personenbeförderung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen oder durch gewerbliches Fahren wie Festumzüge, Brauereigespanne oder im Karneval im Fokus der Öffentlichkeit stehen, mit dem Schwerpunkt der Sicherheit schulen.
Es eröffnet Fahrbetrieben auch eine deutliche Qualitätsaussage wie z.B. alle unsere Fahrer haben den Kutschenführerschein B inne.
Das Mindestalter von 18 Jahren zielt besonders auf aktuelle Praktiken, bei denen Schüler ohne Vorkenntnisse Ferienjobs als Gespannfahrer annehmen. Das ist ein zu großes Risiko!
Kurs und Prüfung:
Gewerbespezifische Themen wie Personenbeförderung, Lastensicherung, landw. Geräte, Schlitten, Arbeitsschutz für Pferd und Mensch so wie besondere Herausforderungen des schweren Zugs bieten einen tiefen Einblick in die verantwortungsvollen Aufgaben eines gewerblichen Fahrers – vom Passagierkutscher durch die Lüneburger Heide über den Fiaker in Berlin bis zum Brauereigespann auf dem Oktoberfest.
Ausbilden dürfen den Kutschenführerschein B nur Fachschulen Fahren mit **** oder ***** und weitere durch die Landeskommission zugelassene Betriebe. Die FN prüft nur die ausreichende Verfügbarkeit der Fortbildungsangebote – alles andere liegt bei den Landeskommissionen.
Zur kontinuierlichen Qualitätsprüfung ist der Führerschein nur 5 Jahre gültig und zur Verlängerung um weitere 5 Jahre ist die Teilnahme an einer relevanten Fortbildung mit 8 LE erforderlich.
Anerkennung von vorhandenen Qualifikationen:
APO-Gespannführer und Inhaber des Zertifikats für Personenbeförderung durch die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VbG) und einem Kutschenführerschein A erhalten bis zum Ende der Übergangsfrist im Mai 2018 den Kutschenführerschein B für die ersten 5 Jahre.
Widersprüchlich sind zum aktuellen Stand noch die Aussagen zu durch den vom zuständigen Amtstierarzt ausgestellte Erlaubnissen zur Unterhaltung eines gewerblichen Fahrbetriebs nach § 11 I Nr. 8 c) TSchG. Im Verlauf des Zusatzmoduls „Sicherheit im Gespannfahren“ wurde diese nur in Verbindung mit einer Bestätigung über eine mindestens 3jährige praktische Erfahrung durch den Arbeitgeber für den Kutschenführerschein B zugesagt. Da die gesamten Informationen und Regelungen sich noch mitten im Entstehungsprozess befinden, können sich hier noch Änderungen ergeben.
Trainer C, B und A bekommen je nach Landeskommission den Kutschenführerschein B auf Grund ihrer Qualifikation (z.B. Hessen).